Abrechnung und Honorar

Einzeltherapie

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 € pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.

Selbstzahler*innen
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Dies hat für Sie den großen Vorteil, dass keine Meldung an Ihre Krankenkasse versendet wird – beim späteren Abschluss von Versicherungen oder einer evtl. ausstehenden Verbeamtung oder anderen beruflichen Tätigkeiten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann sich dies lohnen. Ein weiterer Vorteil wäre der je nach Verfügbarkeit von Therapieplätzen sofortige Beginn der Therapie.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 € pro Therapiestunde (50 Minuten).

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Gesetzliche Krankenversicherung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit zu erhalten, der Beginn einer
Psychotherapie für Sie aber nicht mehr aufschiebbar ist, können Sie bei
Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Therapie in unserer
Praxis beantragen. Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstütze ich
Sie gern. Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt,
nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

Einen informativen Ratgeber zum Thema “Kostenerstattung” der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier zum Herunterladen.

Beihilfestellen
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Beratung

Da es mir wichtig ist, eine gute persönliche Arbeitsbasis zu schaffen, möchte ich meinen Klient*Innen anbieten, sich im persönlichen Kontakt ein umfassendes Bild von mir zu machen. Aus diesem Grund biete ich die erste Sitzung zu einem vergünstigten Preis an. Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt werden. Freiberuflich arbeitende Menschen haben die Möglichkeit, die Rechnungen von der Steuer abzusetzen.
Reguläre Sitzung (à 50 Minuten): 90 €

Paartherapie

Ebenso wie bei der Beratung ist es mir wichtig, dass sie sich als Paar einen ersten Eindruck von meiner Arbeit verschaffen können. Die erste Sitzung ist daher kürzer und günstiger als eine reguläre Sitzung. Die Längen der Sitzungen können im Einzelfall aber auch auf ihre Problematik und ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Bei Paartherapie handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen erstattet.
Reguläre Sitzung (à 80 Minuten): 150 €
Erste Sitzung (à 50 Minuten): 80 €